Entscheidungen, erklärt

Was das Bundesarbeitsgericht zur Anpassung von Betriebsrenten entschieden hat — nicht als Urteilsbesprechung, sondern als Übersetzung: Was war der Fall, was hat das Gericht gesagt, was heißt das für Sie.

Gegner

Der richtige Gegner ist der Arbeitgeber

Ein Betriebsrentner verklagte den Pensionsfonds statt seinen früheren Arbeitgeber – und verlor. Warum die Pflicht zur Anpassungsprüfung immer beim Arbeitgeber liegt.

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Fristen

Schweigen gilt als Nein — und lässt sich anfechten

Meldet sich der Arbeitgeber zur Anpassungsprüfung gar nicht, gilt das nach drei Jahren als Ablehnung. Bis zum übernächsten Stichtag können Betriebsrentner dagegen vorgehen.

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Rechnung

20,09 Prozent in zwölf Jahren

Wie das Bundesarbeitsgericht den Kaufkraftverlust einer Betriebsrente berechnet: Indexwerte der Monate vor Rentenbeginn und vor Stichtag, Basis zum Stichtag, voller Ausgleich ohne Einwand.

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Wirtschaftliche Lage

Wenn die Zahlen des Arbeitgebers tragen

Eine Bank lehnte die Anpassung zum 1. Juli 2022 ab und erhöhte freiwillig um zwei Prozent. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Ablehnung – und erklärte, woran eine Prognose gemessen wird.

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Konzern

Kein Durchgriff auf die Konzernmutter

Ein Gewinnabführungsvertrag allein rechtfertigt keinen Berechnungsdurchgriff: Bei der Anpassungsprüfung zählt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, das die Rente schuldet.

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Pensionskasse

Wann die Pflicht wirklich entfällt

Bei einer Pensionskasse entfällt die Anpassungsprüfung nur, wenn ab Rentenbeginn sämtliche Überschussanteile in die Rente fließen – und das bei Rentenbeginn rechtlich verbindlich feststeht.

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Alte Zusage

Ein Prozent — nur für Zusagen ab 1999

Die Begrenzung der Anpassung auf ein Prozent jährlich gilt nur für Zusagen, die nach dem 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden. Bei älteren Zusagen bleibt es beim Teuerungsausgleich.

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Neu

Welcher Tarifstand am Stichtag zählt

Die neueste Entscheidung des Dritten Senats: Sieht eine Versorgungsordnung eine jährliche Anpassung nach Gehaltstarif vor, zählt die bis zum Vortag des Stichtags eingetretene Tarifentwicklung.

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Kontakt

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Dr. Sven Jürgens, Rechtsanwalt · Christoph-Kolumbus-Straße 16 · 14089 Berlin

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