Schritt 1: Sie schildern den Fall
Am Telefon — die Ersteinschätzung dort ist kostenfrei und unverbindlich — oder über das Formular. Ich frage nach vier Dingen: seit wann Sie die Betriebsrente beziehen, wer sie auszahlt, ob sich der Betrag jemals verändert hat und ob Sie je eine Mitteilung über eine Anpassungsprüfung erhalten haben. Mehr brauche ich für den Anfang nicht. Wenn Sie eine Absage in der Hand halten, sagen Sie mir bitte das Datum — dann klären wir zuerst, ob eine Frist läuft.
Schritt 2: Drei Unterlagen
Hilfreich sind die Versorgungszusage — also das Dokument, aus dem sich Ihr Anspruch ergibt —, der Rentenbescheid oder die Mitteilung des Versorgungsträgers über die Höhe der Rente und ein aktueller Zahlungsnachweis, etwa ein Kontoauszug. Falls Sie eine Mitteilung des Arbeitgebers über eine unterbliebene Anpassung erhalten haben, auch diese. Fehlt etwas, sage ich Ihnen, wo Sie es bekommen, oder fordere es an.
Schritt 3: Ich prüfe
Zuerst die Zuständigkeit: Wer ist heute Ihr Versorgungsschuldner — der frühere Arbeitgeber, ein Rechtsnachfolger, jemand anderes? Dann die Stichtage: Ich rekonstruiere, wann seit Ihrem Rentenbeginn geprüft werden musste und ob das Unternehmen gebündelte Termine verwendet. Dann die Fristen: Welche Entscheidungen sind noch angreifbar? Dann der Bedarf: Wie hat sich der Verbraucherpreisindex seit Ihrem Rentenbeginn entwickelt, und was hätte der Arbeitgeber danach geschuldet? Und schließlich die Einwände, die zu erwarten sind — Ausnahmen für bestimmte Durchführungswege, die Nettolohngrenze, die wirtschaftliche Lage.
Schritt 4: Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung
Verständlich, mit einer klaren Aussage: Was ist rechnerisch offen, welche Fristen laufen, welche Einwände sind zu erwarten, und lohnt sich das weitere Vorgehen für Sie? Dazu die Kosten für den nächsten Schritt, damit Sie entscheiden können. Wie sich die Kosten zusammensetzen, steht hier.
Und danach?
Wenn Sie es wollen, mache ich den Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend — zunächst außergerichtlich, mit einem Schreiben, das die Frist wahrt und den Anpassungsbedarf beziffert. Lenkt der Arbeitgeber nicht ein, entscheidet das Arbeitsgericht. Es kann eine fehlende oder fehlerhafte Ermessensentscheidung des Arbeitgebers durch sein Urteil ersetzen.
Was ich nicht verspreche
Keine Erfolgsquote und keinen Betrag, bevor ich Ihre Unterlagen gesehen habe. Eine Ablehnung des Arbeitgebers kann rechtens sein, wenn seine wirtschaftliche Lage sie trägt und er das mit Zahlen belegen kann — das Bundesarbeitsgericht hat solche Ablehnungen bestätigt. Genau deshalb steht die Prüfung am Anfang und nicht das Versprechen.