Die Hinterbliebenenrente ist eine Betriebsrente
Das Betriebsrentengesetz nennt die Hinterbliebenenversorgung in seinem ersten Satz — neben der Alters- und der Invaliditätsversorgung. Eine laufende Witwen-, Witwer- oder Waisenrente ist eine laufende Leistung der betrieblichen Altersversorgung, und für laufende Leistungen gilt § 16 BetrAVG: Der Arbeitgeber Ihres verstorbenen Partners hat alle drei Jahre zu prüfen, ob die Rente an den Kaufkraftverlust angepasst wird, und darüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Dass Sie selbst nie bei ihm beschäftigt waren, ändert daran nichts.
§ 1 Abs. 1 Satz 1, § 16 Abs. 1 BetrAVG
Abgeleitet — und deshalb oft von Anfang an zu niedrig
Die Hinterbliebenenrente wird in den meisten Versorgungsordnungen als Prozentsatz der Rente berechnet, die der Verstorbene zuletzt bezogen hat — häufig 60 Prozent. Wurde seine Rente über Jahre nicht angepasst, startet Ihre Rente von einer zu niedrigen Basis. Der Fehler setzt sich fort, solange niemand ihn korrigiert.
Der Prüfungsrhythmus läuft in aller Regel weiter, als wäre nichts geschehen: Der Tod des Rentners setzt keinen neuen Dreijahreszeitraum in Gang, sondern die Hinterbliebenenrente tritt an die Stelle der Altersrente, aus der sie abgeleitet ist. Welche Stichtage für Sie gelten und ab wann der Kaufkraftverlust zu rechnen ist, hängt von der Versorgungsordnung und vom Rentenbeginn Ihres Partners ab — das ist der erste Punkt, den ich in Ihrem Fall kläre.
Zwei Ansprüche, zwei Wege
Nach dem Tod eines Betriebsrentners sind zwei Dinge auseinanderzuhalten, die oft in einem Atemzug genannt werden:
- Ihre eigene laufende Rente. Sie steht Ihnen persönlich zu, mit eigenen Anpassungsstichtagen und eigenen Fristen. Das ist der Anspruch, um den es auf dieser Seite vor allem geht.
- Nachzahlungen für die Zeit vor dem Tod. Hatte Ihr Partner Anspruch auf eine Anpassung, die ihm nicht gezahlt wurde, gehört dieser Anspruch zum Nachlass. Er geht auf die Erben über — also häufig, aber nicht immer, auf Sie. Ob und wie weit er noch durchsetzbar ist, hängt davon ab, welche Stichtage Ihr Partner selbst noch hätte rügen können.
§ 1922 Abs. 1 BGB; § 16 Abs. 1 und 4 BetrAVG
Die Fristen laufen weiter
Die Regeln zur Rüge gelten für Hinterbliebene wie für alle Betriebsrentner. Hat der Arbeitgeber die Anpassung ausdrücklich abgelehnt, muss die Rüge bis zum nächsten Stichtag erklärt sein; hat er geschwiegen, bleibt Zeit bis zum übernächsten. Und hat er Ihnen die wirtschaftliche Lage schriftlich dargelegt und auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hingewiesen, bleiben nur drei Kalendermonate. Alles zu den Fristen.
Wenn Ihr Partner erst vor Kurzem gestorben ist
Ich weiß, dass das nicht der Moment ist, in dem man sich mit Paragrafen beschäftigen möchte. Die Fristen nehmen darauf keine Rücksicht. Ein kurzes Schreiben genügt, um sie zu wahren — das übernehme ich für Sie, und alles Weitere hat Zeit.
§ 16 Abs. 4 BetrAVG; BAG, Urteil vom 21. Juli 2020 – 3 AZR 166/19
Was Sie mitbringen sollten
Für eine erste Einschätzung genügen wenige Unterlagen: die Versorgungszusage oder Versorgungsordnung, sofern sie noch vorhanden ist, die letzte Rentenmitteilung an Ihren Partner, Ihre eigene Rentenmitteilung und alle Schreiben des Arbeitgebers, in denen von Anpassung, Prüfung oder wirtschaftlicher Lage die Rede ist. Für Nachzahlungen aus dem Nachlass wird später ein Erbschein oder ein eröffnetes Testament gebraucht — nicht für das erste Gespräch.
Was das für Sie heißt
Ich nehme Ihnen die Korrespondenz mit dem Arbeitgeber ab, kläre die Stichtage und rechne, was Ihnen und dem Nachlass zusteht. Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenfrei. Wenn sich herausstellt, dass alles korrekt gelaufen ist, sage ich Ihnen das — dann haben Sie wenigstens Gewissheit.