Das Prinzip
Bevor ich tätig werde, wissen Sie, was der nächste Schritt kostet. Es gibt keine Kosten, die Sie nicht vorher gesehen haben.
Das erste Gespräch
Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Ich melde mich in der Regel am selben Werktag. In diesem Gespräch kläre ich mit Ihnen die vier Angaben, auf die es zunächst ankommt — Rentenbeginn, Versorgungsträger, Zahlungsverlauf, Mitteilungen des Arbeitgebers — und sage Ihnen, ob eine schriftliche Prüfung sinnvoll ist und was sie kostet.
Die schriftliche Einschätzung
Für klar abgrenzbare Aufträge wie die Prüfung Ihrer Unterlagen arbeite ich mit einem Pauschalhonorar: ein fester Preis, den Sie vorher kennen. Für eine anwaltliche Erstberatung gegenüber Verbrauchern setzt das Gesetz außerdem eine Obergrenze von 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wird (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG).
Außergerichtliche Vertretung
Mache ich den Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend, richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gegenstandswert. Bei wiederkehrenden Leistungen wie einer Betriebsrente wird dieser Wert nach dem dreifachen Jahresbetrag der streitigen Differenz bemessen. Alternativ vereinbaren wir ein Zeithonorar mit transparenter Leistungsaufstellung. Welche Variante für Sie günstiger ist, rechne ich Ihnen anhand Ihrer Zahlen vor.
Klage vor dem Arbeitsgericht
Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht gelten die gesetzlichen Gebühren — und eine Besonderheit, die Sie kennen sollten: In der ersten Instanz erstattet die unterlegene Seite der anderen die Anwaltskosten nicht (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Sie tragen Ihre Anwaltskosten also auch dann selbst, wenn Sie gewinnen; der Arbeitgeber seine ebenso. Umso wichtiger ist die Einschätzung vorher: Ob eine Klage sich lohnt, ist eine Rechnung, die wir gemeinsam anstellen.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, sind die Kosten der Vertretung meist gedeckt. Die Deckungsanfrage übernehme ich für Sie; eine vereinbarte Selbstbeteiligung tragen Sie selbst.
Was ich nicht anbiete
Kein Erfolgshonorar und keine Vorabversprechen zu Beträgen. Was ich anbiete, ist eine ehrliche Einschätzung — auch dann, wenn sie lautet, dass der Weg sich nicht lohnt.