Drei Lagen, drei verschiedene Antworten
„Den Arbeitgeber gibt es nicht mehr" kann dreierlei bedeuten — und die Unterschiede entscheiden darüber, ob Ihre Anpassung verloren ist oder nur bei jemand anderem eingefordert werden muss.
| Lage | Wer zahlt die Rente | Anpassung nach § 16 BetrAVG |
|---|---|---|
| Insolvenz eröffnet | Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), bei Pensionskasse oder Direktversicherung die Kasse bzw. der Versicherer | Keine Anpassung mehr. Der PSVaG prüft nicht an; die Rente bleibt auf dem Stand des Sicherungsfalls. Rückstände vor der Insolvenz: Insolvenzforderung, in Grenzen auch PSVaG. |
| Verkauft, verschmolzen, ausgegliedert | Der Erwerber, die aufnehmende Gesellschaft oder eine Rentnergesellschaft | Pflicht besteht fort. Der Rechtsnachfolger muss prüfen und anpassen wie der ursprüngliche Arbeitgeber; maßgeblich ist seine wirtschaftliche Lage. |
| Liquidiert, Rente auf Versicherer übertragen | Lebensversicherer oder Pensionskasse (Liquidationsversicherung) | Pflicht endet mit dem Erlöschen des Arbeitgebers. Prüfbar bleibt, ob bis dahin Anpassungen unterblieben sind und ob die Übertragung den gesetzlichen Vorgaben entsprach. |
§ 7 Abs. 1, § 4 Abs. 4, § 16 BetrAVG; § 613a BGB; Umwandlungsgesetz
Insolvenz: Was der Pensions-Sicherungs-Verein übernimmt — und was nicht
Wird über das Vermögen Ihres früheren Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet, tritt der Pensions-Sicherungs-Verein für Direktzusagen und Unterstützungskassen ein. Er zahlt die Rente in der Höhe weiter, die Ihnen beim Eintritt des Sicherungsfalls zustand. Damit ist Ihre Rente gesichert — aber eingefroren: Der PSVaG ist zur Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG nicht verpflichtet, und das Bundesarbeitsgericht hat das seit Langem bestätigt.
§ 7 Abs. 1 BetrAVG; BAG, Urteil vom 22. November 1994 – 3 AZR 767/93
Für die Zeit vor der Insolvenz gilt etwas anderes. Hätte der Arbeitgeber zu früheren Stichtagen anpassen müssen und hat es nicht getan, sind die Differenzbeträge Forderungen gegen ihn — Sie können sie beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden. Die Quote ist meist gering, der Aufwand nicht: Die Anmeldung muss beziffert und begründet sein. Ob sich das lohnt, hängt von der Höhe der Rückstände und der erwarteten Quote ab.
Fristen im Insolvenzverfahren
Der Insolvenzverwalter setzt eine Anmeldefrist; sie steht im Eröffnungsbeschluss und auf insolvenzbekanntmachungen.de. Nachmeldungen sind möglich, kosten aber Gebühren. Wenn Sie von einer Insolvenz erfahren, klären Sie zuerst diese Frist.
Verkauft oder verschmolzen: Die Pflicht wandert mit
Ein Betriebsverkauf löscht keine Versorgungszusage. Geht der Betrieb nach § 613a BGB über, wird der Erwerber Schuldner der Zusagen der übernommenen Arbeitnehmer; bei Verschmelzung oder Spaltung nach dem Umwandlungsgesetz tritt die aufnehmende Gesellschaft ein. Für Betriebsrentner, die zum Zeitpunkt des Übergangs schon im Ruhestand waren, bleibt zwar der alte Arbeitgeber verpflichtet — wird dieser aber auf eine andere Gesellschaft verschmolzen, geht auch diese Verpflichtung über. Der Rechtsnachfolger schuldet dann die Anpassungsprüfung, und für die wirtschaftliche Lage zählt seine, nicht die des früheren Unternehmens.
Besonders häufig sind Rentnergesellschaften: Ein Konzern gliedert die Pensionsverpflichtungen in eine eigene Gesellschaft aus, die nichts mehr produziert und nur noch Renten zahlt. Solche Gesellschaften müssen so ausgestattet sein, dass sie die Renten einschließlich der Anpassungen dauerhaft zahlen können — sonst haftet, wer sie unzureichend ausgestattet hat.
§ 613a Abs. 1 BGB; §§ 20, 131 UmwG; BAG, Urteil vom 11. März 2008 – 3 AZR 358/06 (Ausstattung der Rentnergesellschaft)
Ausführlich dazu: Betrieb verkauft oder umstrukturiert — wer schuldet die Anpassung?
Wie Sie herausfinden, wer heute zuständig ist
- Handelsregister (handelsregister.de, kostenfrei): Firma des früheren Arbeitgebers eingeben. Einträge wie „Verschmelzung", „Ausgliederung", „Rechtsnachfolger" oder „Auflösung" zeigen den Weg.
- Insolvenzbekanntmachungen (insolvenzbekanntmachungen.de): Ist ein Verfahren eröffnet, stehen dort Insolvenzverwalter und Anmeldefrist.
- Absender Ihrer Rentenmitteilungen: Wer Ihnen die jährliche Steuerbescheinigung schickt, zahlt die Rente — und ist entweder der Schuldner oder weiß, wer es ist.
Ich übernehme die Suche
Nennen Sie mir den Namen Ihres früheren Arbeitgebers und den Rentenbeginn. Die Ermittlung des heutigen Schuldners gehört zur kostenfreien Ersteinschätzung: Fall schildern.
Häufige Fragen
Der PSVaG zahlt meine Betriebsrente. Bekomme ich Anpassungen?
Nein. Der Pensions-Sicherungs-Verein übernimmt die Rente in der Höhe, die beim Eintritt des Sicherungsfalls erreicht war, und ist zur Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG nicht verpflichtet. Anpassungen, die der Arbeitgeber vor der Insolvenz hätte vornehmen müssen, aber unterlassen hat, lassen sich gegenüber dem PSVaG grundsätzlich nicht mehr durchsetzen.
Mein Arbeitgeber ist insolvent, die Rente zahlt aber eine Pensionskasse weiter. Was gilt?
Die Kasse zahlt aus ihrem Vermögen weiter; sie war nie Schuldnerin der Anpassung. Die Anpassungspflicht des insolventen Arbeitgebers bleibt rechtlich bestehen, ist aber wirtschaftlich meist wertlos. Rückständige Anpassungsbeträge aus der Zeit vor der Insolvenz können Sie als Insolvenzforderung zur Tabelle anmelden.
Das Unternehmen gibt es nicht mehr, ist aber nicht insolvent. Wer ist zuständig?
Dann hat jemand die Verpflichtung übernommen — durch Verkauf, Verschmelzung, Spaltung oder Übertragung auf eine Rentnergesellschaft. Der Rechtsnachfolger steht im Handelsregister. Er schuldet die Anpassungsprüfung wie der ursprüngliche Arbeitgeber.
Was ist, wenn die Rente bei Liquidation auf eine Versicherung übertragen wurde?
Bei einer Liquidationsversicherung nach § 4 Abs. 4 BetrAVG endet die Anpassungspflicht des Arbeitgebers mit seinem Erlöschen; der Versicherer schuldet nur die versicherte Leistung. Prüfen lässt sich aber, ob die Übertragung ordnungsgemäß war und ob Anpassungen bis zur Übertragung unterblieben sind.